Zeitpunkt der Zahlung von Grunderwerbsteuer & Kaufnebenkosten

Symbolbild Zahlung der Kaufnebenkosten

Wann müssen Grunderwerbsteuer und sonstige Kaufnebenkosten wie Notar, Makler und Grundbuchamt bezahlt werden?

Grundsätzlich verhält es sich hier so wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben:
Gezahlt werden muss regelmäßig nach Erhalt der jeweiligen Rechnung.

Notarkosten

Die Rechnung des Notars erhält man mit der Zusendung der Abschrift des Kaufvertrages relativ kurzfristig und die Zahlung ist sofort fällig. Die gewöhnliche Schonfrist beträgt etwa zwei bis vier Wochen.

Maklercourtage

Sollte Ihre Immobilie über einen Makler oder ein Maklerunternehmen vermittelt worden sein, wird die Vermittlungsprovision zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses durch Unterschrift beim Notar fällig. Sie erhalten dann eine Rechnung vom Makler, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Die Zahlungsfristen sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

Übersichtskarte zur Maklerprovision im Bundes-Vergleich – Quelle: eigene Recherche im Januar 2017

Grundbuchkosten

Die Rechnungen vom Grundbuchamt erhält man, nachdem dort die Eintragungen vorgenommen worden sind. Die ersten Eintragungen sind die Auflassungsvormerkung und etwaige Grundpfandrechte und erfolgen in der Regel circa vier bis sechs Wochen nach Beurkundung. Die letzte Eintragung ist die Auflassung (Eigentumsumschreibung) nach Zahlung und Übergabe der Immobilie. Zahlungsziel beim Grundbuchamt ist in der Regel zwei Wochen.

Grunderwerbsteuer

Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhält man etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung und hat dann genau einen Monat Zeit, um zu bezahlen. Den zugehörigen Zahlungsbescheid erhält man vom Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die neue Immobilie liegt (daher „Liegenschaftsfinanzamt“ genannt). Auch wenn der Immobilienkauf zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart wurde, ist die Grunderwerbsteuer mit Erhalt des Grunderwerbsteuer-Bescheids fällig.

Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zum 1. Januar 2017

Zusammenfassung

KostenartZeitraumZahlungsziel
NotarKurzfristig nach Beurkundungsofort
Maklercourtage*Nach Abschluss des Kaufvertrages2 Wochen
Grundbuchkostenca. 4-6 Wochen nach Beurkundung
zusätzlich nach Übergabe
2 Wochen
Grunderwerbsteuerca. 6-8 Wochen nach Beurkundung4 Wochen
*bei Vermittlung der Immobilie durch einen Immobilienmakler

Gut zu wissen

Wenn die Finanzierungsdarlehen nach Jahren getilgt sind, veranlassen viele Immobilienbesitzer die Löschung der eingetragenen Grundschuld aus dem Grundbuch, um die Immobilie „lastenfrei“ zu haben. Die Grundschuld dient zur Absicherung der Bank, sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Die Löschung der Grundschuld kostet mehrere hundert Euro. Die kann man sich sparen. Finanzierungsexperten empfehlen, sich von der Bank stattdessen eine Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung ausstellen lassen und die Grundschuld stillzulegen. Damit bestätigt die Bank, dass der Finanzierungskredit abbezahlt ist. Gebühren darf sie dafür nicht erheben. Muss nach Jahren für größere Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen wieder ein Darlehen aufgenommen werden, dann lässt sich die Grundschuld einfach reaktivieren. Und: Beim Verkauf der Immobilie spart der Käufer mehrere hundert Euro Notar- und Grundbuchkosten, weil er die stillgelegte Grundschuld kostenlos übernehmen kann, wenn er über die gleiche Bank finanziert. Bei einem anderen Kreditinstitut fällt eine Gebühr für die Grundschuldabtretung an.

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Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2016

Alfred Hollmann

Alfred Hollmann

Alfred Hollmann ist langjährig erfahrener Immobilienexperte der Terrafinanz Firmengruppe. Er leitet dort die kaufmännische Abteilung und konzipierte diesen Ratgeber.