Als Ausländer ein Haus kaufen – geht das in Deutschland?

Symbolbild Hauskauf

Einige Länder (auch in Europa) haben bestimmte Vorschriften, wann und unter welchen Umständen Ausländer ein Haus kaufen dürfen – welche Vorschriften in Deutschland gelten, weiß unser Experte.

Leserfrage

Ich wohne in München, bin verheiratet und habe eine feste Anstellung. Kann ich hier eine Eigentumswohnung erwerben, obwohl ich Ausländer bin? Muss ich als Ausländer beim Haus kaufen etwas Besonderes beachten?

Antwort von Alfred Hollmann, Immobilienexperte der Terrafinanz Firmengruppe

Selbstverständlich können Sie in Deutschland und damit natürlich auch in München als Ausländer jedwede Art von Wohnungseigentum oder Teileigentum erwerben. Soweit Sie nicht verheiratet sind, haben Sie nichts anderes zu beachten als ein Inländer. Dies bedeutet, dass vor dem Ankauf einer Immobilie die Finanzierung gesichert sein soll und die etwaigen Grundschulden am besten gleich mit dem Kaufvertrag beurkundet werden.

Soweit Sie verheiratet sind, ist alleine noch zu beachten, inwieweit Ihr Heimatland beziehungsweise Ihr Geburtsland Beschränkungen bezüglich eines Immobilienerwerbs vorsieht. Insbesondere Ihr jeweiliger Güterstand, der bei Ihrer Trauung in Ihrem Heimatland zu Grunde gelegt wurde, ist für den jetzigen Erwerb eventuell mit ins Kalkül zu ziehen.

Soweit Sie nicht in Ihrem Heimatland geheiratet haben, ist auch das Güterrecht des Landes zu beachten, in dem Sie geheiratet und eventuell länger gelebt haben. Hierzu gibt Ihnen aber in der Regel der beurkundende Notar erste Auskünfte.

Weiter zu beachten: Der Notar wird sich vor der Beurkundung davon überzeugen, dass Ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags zu verstehen. Soweit der Notar nicht zu dieser Überzeugung kommen sollte, wird er die Beurkundung nur durchführen, wenn Sie entweder einen vereidigten Dolmetscher an Ihrer Seite haben oder aber eine dritte Person bevollmächtigen, die die oben genannten Deutschkenntnisse nachweisen kann. Ebenso müssen Sie, soweit Sie die Bundesrepublik Deutschland nach der Beurkundung dauerhaft oder auch für einen längeren Zeitraum verlassen, einen im Inland lebenden Zustellbevollmächtigten mit Anschrift und Geburtsdatum benennen.

Grundsätzlich gibt es schon einige Vorschriften, die man als Ausländer beim Haus kaufen beachten muss – ganz so strikt wie in manch anderen Staaten ist der Immobilienkauf als Ausländer in Deutschland aber nicht geregelt.

Weitere Informationen, was Sie beim Kauf Ihrer Immobilie beachten müssen, finden Sie in unserem umfangreichen » Ratgeber Wohnungskauf

Zuletzt aktualisiert am 30. März 2015

Alfred Hollmann

Alfred Hollmann

Alfred Hollmann ist langjährig erfahrener Immobilienexperte der Terrafinanz Firmengruppe. Er leitet dort die kaufmännische Abteilung und konzipierte diesen Ratgeber.