Welche Rechte und Pflichten bestehen aus einer abgeschlossenen Reservierungsvereinbarung?
6. January 2012
Je nachdem wie die Reservierungsvereinbarung ausformuliert ist, wird wohl in einer solchen der Wille dokumentiert, dass der Kaufinteressent die Wohnung erwerben möchte und der Verkaufsinteressent diese verkaufen will und hierfür die Wohnung für einen gewissen Zeitraum nicht mehr anderweitig anbietet. Soweit dafür ein Reservierungsentgelt zu bezahlen ist, wird dieses in der Regel dann bei einem Kauf auf den Kaufpreis angerechnet. Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben für ein solches Reservierungsentgelt sehr eng bezüglich der erlaubten Höhe und der sonstigen daran geknüpften Bedingungen. Grundsätzlich darf der Verkäufer während der Reservierungszeit, soweit sich der Kaufinteressent Vertragskonform verhält, die Wohnung nicht anderweitig anbieten und muss dem Kaufinteressenten diese dann auch zum vereinbarten Preis verkaufen. Sollte er dies nicht tun, wird er sich wohl auf Grund eines verletzten Vertrages schadensersatzpflichtig machen, soweit halt ein nachgewiesener Schaden entstanden ist. Kauft der Interessent hingegen nicht - und war die Reservierungsgebühr ordnungsgemäß vereinbart - so ist diese wohl dann verwirkt.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





