Ich will in München eine Eigentumswohnung zur Kapitalanlage kaufen. Wie komme ich steuerlich am besten weg?
30. September 2011
Nachdem ich Ihre steuerliche Gesamtsituation nicht kenne, ist darüber natürlich von mir keine Aussage möglich. Dies kann Ihnen am besten ein Steuerberater beantworten. Grundsätzlich können Sie beim Kauf einer Immobilie zur Kapitalanlage sämtliche Aufwendungen, die Sie für den Erwerb und Finanzierung Ihrer Immobilie haben, steuerlich geltend machen. Soweit es sich um Aufwendungen des Erwerbes handelt, wie zum Beispiel Maklerkosten, Notarkosten oder Kosten für Grundbucheintragungen, werden diese behandelt wie die Immobilie selbst. Dies bedeutet, dass diese Kosten dem Kaufpreis der Immobilie hinzugerechnet werden und sind dann (ohne den Grundstücksanteil der Immobilie) der Abschreibung in Höhe von zwei Prozent – bezogen auf die vorgenannte Bemessungsgrundlage – unterworfen.
Die Kosten der Finanzierung können vollständig im Jahr der Entstehung der Kosten geltend gemacht werden. Dies sind zum Beispiel Notarkosten und Eintragungskosten beim Grundbuch der Grundschulden oder aber auch eventuelle Vermittlungskosten einer Finanzierung.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.






