In unserer Wohnanlage wurde ein kranker Baum gefällt, der im Gartenanteil eines Sondernutzungsberechtigten stand. Die Hausgemeinschaft hat die Kosten übernommen. War das richtig?
21. October 2011
Grundsätzlich werden in der Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte an
die einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet. Wenn der Sondernutzungsberechtigte dort Bäume pflanzt, hat er für diese zu sorgen und die Kosten für Unterhalt und Erneuerung zu tragen. In den Sondernutzungsrechten können auch, und da nimmt das Sondernutzungsrecht keine Rücksicht, baubehördliche Auflagen erfüllt werden müssen, wie die Umsetzung des Freiflächengestaltungsplans der Baugenehmigungsbehörde. Dies bedeutet ,wenn der Freiflächenplan Bäume im Bereich des Sondernutzungsrechts vorsieht, dass diese der teilende Eigentümer oder Sondernutzungsberechtigte zu pflanzen hat und der Sondernutzungsberechtigte zu unterhalten und zu erneuern. Eine Abweichung von diesem Prinzip müsste schon in der Teilungserklärung verankert sein. Sollte so eine Regelung in Ihrer Teilungserklärung nicht vorhanden sein – und auch kein Eigentümerbeschluss gefasst worden sein -, hätte wohl der Sondernutzungsberechtigte alleine für die Kosten der Baumfällung aufkommen müssen.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





