Soll ich bei meinem ersten Wohnungskauf die Teilungserklärung und den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen?
11. November 2011
Grundsätzlich ist es natürlich nie verkehrt, sich den Rat eines Fachmannes einzuholen. Die Frage ist nur, welchen Fachmann zieht man zu Rate. Soweit der Fachmann ein Rechtsanwalt sein soll, sind Sie auf das spezielle Fachwissen beziehungsweise die juristische Ausrichtung des Anwalts angewiesen. Ebenso dürfen Sie die finanzielle Seite einer solchen Beratung nicht außer Acht lassen. Sinnvoller und zielführender erscheint mir persönlich für Sie der Weg eines Beratungsgespräches mit dem beurkundenden Notar beziehungsweise mit einem seiner Angestellten (in der Regel einem Amtmann im Notardienst). Dieses Gespräch sollte einige Zeit vor dem eigentlichen Notartermin stattfinden. Hierfür stehen die Notariate auch regelmäßig zur Verfügung. Bei diesem Gespräch können Sie dann all die Fragen stellen, die für Ihre Kaufentscheidung relevant sind in Bezug auf Inhalte des Kaufvertrages und der Teilungserklärung. Sie werden hierbei eine weitaus objektivere Auskunft und Beratung erhalten als bei einem Rechtsanwalt (und noch dazu kostenlos). Die Notare sind kraft Gesetzes zur Unparteilichkeit verpflichtet. Dies gilt natürlich ebenso für die Notariatsangestellten.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





