Mir wurde eine Eigentumswohnung im Erbbaurecht angeboten. Rentiert sich das?
25. November 2011
Erbbaurecht bedeutet, dass Sie nur die Bausubstanz (Wohnung, Keller etc.) erwerben, jedoch nicht den Grund, worauf dies erstellt wurde. Für dieses Benutzungsrecht bezahlen Sie den Erbbauzins, der unter anderem im Erbbaurechtsvertrag geregelt ist. Darin wird stehen, wie lange das Erbbaurecht läuft, die Konditionen bei Beendigung und eine Indexierung des Erbbauzinses. Ob sich das Erbbaurecht rentiert, hängt von der Laufzeit des Erbbaurechts und der Höhe des Erbbauzinses ab. Hat z. B. das Erbbaurecht eine Restlaufzeit von 50 Jahren und beträgt der Erbbauzins pro m² Wohnfläche 0,60 Euro im Monat (dies bedeutet bei 80 m² eine monatliche Belastung von 48 €), dann ist das Objekt rentierlich, wenn sich eine Verzinsung für den Grundstücksanteil schlechter darstellt. Das vorgenannte Beispielsobjekt liegt in München, was bedeutet, dass man auch in einfacher Lage von einem Grundstücksanteil von 1 000 €/qm Wohnfläche ausgehen muss. Man hat also einen Grundstücksanteil von Euro 80 000 € zugrunde zu legen, bei einer Verzinsung von 4 % bedeutet dies eine monatliche Belastung von 267 €. Aus diesem Blickwinkel ist das Erbbaurecht (48 € /Monat) natürlich höchst rentierlich. Natürlich sollte man dabei nicht die Lage und Vermietbarkeit eines Objektes außer acht lassen.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





