Meine Kinder wollen in der Wohnanlage auf der Wiese vor den Häusern Spielen. Der Hausmeister unterbindet dies mit dem Hinweis auf die Hausordnung. Darf er das?
25. March 2011
Ich weiß natürlich nicht, was alles in Ihrer Hausordnung steht, aber es kann
sicher geregelt werden, dass die allgemeinen Grünanlagen einer Wohnanlage
Nur eingeschränkt genutzt werden dürfen. Soweit Sie Mieterin sind, gilt hierbei alleine die Hausordnung. Sind Sie Eigentümerin, gilt natürlich auch die Hausordnung, aber Sie sollten die Teilungserklärung beziehungsweise die Gemeinschaftsordnung durchsehen, ob dort vielleicht Beschränkungen bezüglich der Nutzung der Grünanlagen angegeben sind. Gibt es dort Beschränkungen, bedeutet dies, dass eine Änderung der Teilungserklärung notwendig ist, um Ihren Kindern das Spielen auf der Wiese zu ermöglichen. Diese Änderung der Teilungserklärung bedarf zumindest einer qualifizierten Mehrheit (mind. 75 % der Stimmen). Ansonsten genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Wohnungseigentümerversammlung, um die Hausordnung zu ändern.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





