Meine Eigentumswohnung wird demnächst bezugsfertig. Der Weg zur S-Bahn Haltestelle ist aber vom Nachbarn noch nicht erstellt. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
24. June 2011
Grundsätzlich haftet Ihr Verkäufer beziehungsweise der Bauträger nur dafür, was er Ihnen im Kaufvertrag versprochen hat. Zur Bezugsfertigkeit gehört unter anderem auch, dass Sie Ihre Wohnung gefahrenfrei erreichen können. Der Weg zur S-Bahn Haltestelle dürfte für die Bezugsfertigkeit nicht einschlägig sein. Nachdem, wie Sie schreiben, der Weg zur S-Bahn-Haltestelle vom Nachbarn zu erstellen ist, haben Sie nur die Möglichkeit eines Anspruchs über die Prospekthaftung. Dies bedeutet: Sollte Ihr Bauträger mit dem Weg zur S-Bahn Haltestelle eindeutig nachweisbar geworben haben und sich kein Hinweis
finden lassen, dass er Sie auf das Problem einer späteren Herstellung hingewiesen hat, können Sie natürlich schon einen gewissen Druck auf Ihren Bauträger aufbauen. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass sich irgendwo ein Hinweis, wie dargelegt, findet. Dann müssen Sie halt warten, bis die Zuwegung erstellt wird.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





