Meine Mutter möchte Ihr Haus sofort verkaufen, aber noch bis Ende 2012 darin wohnen bleiben. Wie kann man das mit der Kaufpreiszahlung regeln?
8. July 2011
Ich sehe hier für Ihre Mutter zwei Möglichkeiten der Kaufpreiszahlung: Entweder erhält sie das Geld erst dann, wenn Sie das Haus, also den Vertragsgegenstand, räumt oder aber der Käufer zahlt sofort, jedenfalls vor der Räumung. Soweit Sie sich mit dem Käufer auf die erste Zahlungsart einigt, wäre es sinnvoll, vom Käufer eine Zahlungsgarantie (unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung einer Bank bzw. Bürgschaft) zu fordern, da der Zahlungszeitpunkt erst Ende 2012 gegeben ist. Bei der zweiten Zahlungsart, wenn Ihre Mutter das Geld also sofort (nach den üblichen notariellen Voraussetzungen) bekommt, wird der Käufer sicher bis zur Räumung eine Nutzungsentschädigung fordern. Hier haben Sie abzuwägen, in wie weit sich das Verhältnis zwischen dem Zinsvorteil des erhaltenen Kaufpreises zu der Zahlung der Nutzungsentschädigung verhält und ob Ihnen bzw. Ihrer Mutter ggfls. die Sicherheit eines bereits erhaltenen Kaufpreises einen gewissen finanziellen Nachteil wert ist. Ich persönlich würde Ihnen bzw. Ihrer Mutter zu dieser zweiten Variante raten.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.






