Ich will mir eine Eigentumswohnung kaufen. Werde ich sofort mit Unterzeichnung des Kaufvertrages Eigentümer?
22. July 2011
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages verpflichten Sie sich , die Eigentumswohnung zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen zu erwerben und der Verkäufer zu den vorgenannten Konditionen zu veräußern. Anschließend wird der beurkundende Notar die üblichen gegenseitigen Sicherungsmechanismen in Gang bringen. Dies bedeutet, dass er dafür sorgt, dass für Sie zuerst eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird ( diese sichert Ihren zukünftigen Eigentumsübertragungsanspruch), die Lastenfreistellung von etwaigen, nicht zu übernehmenden Belastungen gesichert wird und sonstige vereinbarte Erklärungen eingeholt werden. Wenn dies geschehen ist und Sie eine bereits fertiggestellte Eigentumswohnung erworben haben, müssen Sie noch den vereinbarten, geschuldeten Kaufpreis bezahlen, dann können Sie Ihre Wohnung abnehmen und übernehmen ( Sie erhalten also die Schlüssel) und werden anschließend Eigentümer. Soweit Sie eine noch zu erstellende Eigentumswohnung erworben haben, zahlen Sie gemäß dem vereinbarten Ratenplan und werden wie vorgenannt Eigentümer, wenn vollständig fertiggestellt wurde und der gesamte geschuldete Kaufpreis bezahlt ist. Der Bauträger stimmt einer Übertragung des Eigentums auf Sie nur unter der Voraussetzung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.






