28. January 2011

Ich habe eine Wohnung im Erdgeschoss mit Sondernutzungsrecht (Terrasse/Garten) gekauft. Darf ich ein kleines Gartenhäuschen oder sonstige Bauten dort errichten?

Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten werden geregelt durch das Gesetz, die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung, etwaiger bestellter... »mehr

21. January 2011

Wie wahrscheinlich ist es, dass in absehbarer Zeit die Grunderwerbsteuer erhöht wird?

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt derzeit 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Diese ist bei einer Immobilie in... »mehr

14. January 2011

Ist es sinnvoller eine gebrauchte Immobilie zur Kapitalanlage zu erwerben oder einen Neubau?

Grundsätzlich gilt für beide Immobilienarten, dass es auf Lage, Ausstattung, Grundriss und Qualität ankommt. Dies sollten die entscheidenden Auswahlkriterien... »mehr

7. January 2011

In unserer Neubauwohnung haben wir kurz nach dem Einzug Risse in der Wand festgestellt. Wer haftet und wie verhalten wir uns am besten?

Grundsätzlich haftet der Bauträger/Verkäufer einer Neubaueigentumswohnung für Mängelfreiheit, und zwar nach BGB 5 Jahre. Für sämtliche Mängel in dieser... »mehr

Wie wahrscheinlich ist es, dass in absehbarer Zeit die Grunderwerbsteuer erhöht wird?

21. January 2011

Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann@terrafinanz.de

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt derzeit 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Diese ist bei einer Immobilie in der Regel der Kaufpreis, zuzüglich etwaiger Nebenvereinbarungen.

Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Saarland ist eine Steuererhöhung auf 4%, 4,5% bzw. 5% zum 1.1.2011 in Kraft getreten. Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt hatten bereits früher den Steuersatz auf 4,5% erhöht. In Schleswig-Holstein ist die Steuererhöhung auf 5 % zum 1.1.2012 geplant.

Wie aus gut informierten Kreisen kürzlich bekannt wurde, plante auch Bayern die Grunderwerbsteuer auf 4,5% zu erhöhen. Als Zeitpunkt der Erhöhung war der 1. Juli 2011 ins Auge gefasst worden. Dies hätte bedeutet, dass für den Erwerb einer Immobilie ab diesem Zeitpunkt 1% mehr Grunderwerbsteuer angefallen wäre (bei einem Kaufpreis von 450.000 € sind dies immerhin 4.500 €). Mittlerweile sind diese Erhöhungspläne jedoch wieder vom Tisch, sodass man wohl bis auf weiteres von einem Grunderwerbsteuersatz von 3,5% in Bayern ausgehen kann (außer klamme Haushaltskassen machen ein erneutes Umdenken notwendig).


Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.

Ich habe eine Wohnung im Erdgeschoss mit Sondernutzungsrecht (Terrasse/Garten) gekauft. Darf ich ein kleines Gartenhäuschen oder sonstige Bauten dort errichten?

28. January 2011

Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten werden geregelt durch das Gesetz, die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung, etwaiger bestellter Dienstbarkeitsurkunden sowie der Hausordnung. In Ihrem Fall ist in erster Linie die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung relevant. Nachdem die nachträgliche Erstellung eines, wenn... »mehr

Wie wahrscheinlich ist es, dass in absehbarer Zeit die Grunderwerbsteuer erhöht wird?

21. January 2011

Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt derzeit 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Diese ist bei einer Immobilie in der Regel der Kaufpreis, zuzüglich etwaiger Nebenvereinbarungen. Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer... »mehr

Ist es sinnvoller eine gebrauchte Immobilie zur Kapitalanlage zu erwerben oder einen Neubau?

14. January 2011

Grundsätzlich gilt für beide Immobilienarten, dass es auf Lage, Ausstattung, Grundriss und Qualität ankommt. Dies sollten die entscheidenden Auswahlkriterien sein. Ob Gebraucht- oder Neubauimmobilie ist eine Frage der persönlichen Einstellung. Beide Immobilienarten haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der Gebrauchtimmobilie sieht... »mehr

In unserer Neubauwohnung haben wir kurz nach dem Einzug Risse in der Wand festgestellt. Wer haftet und wie verhalten wir uns am besten?

7. January 2011

Grundsätzlich haftet der Bauträger/Verkäufer einer Neubaueigentumswohnung für Mängelfreiheit, und zwar nach BGB 5 Jahre. Für sämtliche Mängel in dieser Zeit ist  also der Bauträger der erste Ansprechpartner und derjenige, der alleine haftet. In Kaufverträgen kann geregelt werden, dass für eine vereinfachte... »mehr

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18. May 2012

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11. May 2012

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Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag über Immobilien erst rechtsverbindlich, wenn er notariell geschlossen wurde. Soweit vorweg mündliche oder schriftliche Absprachen getroffen wurden... »mehr

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Grundsätzlich ist es nie verkehrt, sich den Rat eines Fachmannes einzuholen. Die Frage ist nur, welcher? Soweit der Fachmann ein Rechtsanwalt... »mehr

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