In unserer Neubauwohnung haben wir kurz nach dem Einzug Risse in der Wand festgestellt. Wer haftet und wie verhalten wir uns am besten?
7. January 2011
Grundsätzlich haftet der Bauträger/Verkäufer einer Neubaueigentumswohnung für Mängelfreiheit, und zwar nach BGB 5 Jahre. Für sämtliche Mängel in dieser Zeit ist also der Bauträger der erste Ansprechpartner und derjenige, der alleine haftet. In Kaufverträgen kann geregelt werden, dass für eine vereinfachte Handhabung der Mängelbeseitigung der Käufer gewisse Mitwirkungspflichten hat. Dies ändert aber überhaupt nichts an der Haftung des Bauträgers.
Bei Rissen in der Wand ist die entscheidende Frage, ob es sich um Haarrisse handelt, die durch das Trocknen des Putzes entstanden sind oder ob es Risse sind, die auf Grund von Setzungen, fehlerhaften Material oder fehlerhaften Bauausführung aufgetreten sind. Dies zu entscheiden kann nur ein Fachmann. Allgemein spricht man von Haarrissen, wenn diese beim nächsten malern wieder verschwinden oder so schmal sind, dass man sie aus einer Entfernung ab 3 Metern nicht mehr sieht. Diese Art von Rissen stellen regelmäßig keinen Mangel dar, alle anderen schon. Soweit Sie sich mit Ihrem Bauträger nicht über eine Mängelbeseitigung einigen können, bleibt Ihnen nur der Weg zu einem Anwalt/Bausachversständigen.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





