Ich habe eine Wohnung im Erdgeschoss mit Sondernutzungsrecht (Terrasse/Garten) gekauft. Darf ich ein kleines Gartenhäuschen oder sonstige Bauten dort errichten?
28. January 2011
Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten werden geregelt durch das Gesetz, die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung, etwaiger bestellter Dienstbarkeitsurkunden sowie der Hausordnung.
In Ihrem Fall ist in erster Linie die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung relevant. Nachdem die nachträgliche Erstellung eines, wenn auch kleinen, Gartenhäuschens eine bauliche Änderung darstellt, muss die Erlaubnis hierzu zwingend in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung enthalten sein. Wenn dem so ist und keine sonstigen Auflagen bezüglich Größe oder Farbgestaltung vorgegeben sind, können Sie Ihr Wunschhäuschen aufstellen.
Soweit keine Erlaubnis erteilt ist, benötigen Sie zumindest einen rechtsbeständigen Beschluss Ihrer Miteigentümer auf einer Wohnungseigentümerversammlung, der Ihnen das von Ihnen gewünschte genehmigt. Ohne einen solchen Beschluss können Ihre Miteigentümer gegebenenfalls den Rückbau eines von Ihnen aufgestellten Gartenhäuschens erzwingen.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





