Wann muss ich die Grunderwerbsteuer und sonstige Kaufnebenkosten (wie Notar, Grundbuchamt) bezahlen und wie hoch sind sie in etwa?
4. February 2011
Grundsätzlich verhält es sich hier so wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben:
Gezahlt werden muss regelmäßig nach Erhalt der jeweiligen Rechnung.
Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhält man etwa sechs bis acht Wochen nach Beurkundung und hat dann genau einen Monat Zeit, um zu bezahlen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (zuzüglich etwaiger zu bewertender Nebenvereinbarungen).
Die Höhe der Notar-und Grundbuchkosten beträgt insgesamt circa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Die Rechnung des Notars erhält man mit der Zusendung der Abschrift des Kaufvertrages (also relativ kurzfristig), die
Rechnungen vom Grundbuchamt, nachdem dort Eintragungen vorgenommen
worden sind.
Die ersten Eintragungen sind die Auflassungsvormerkung und etwaige Grundpfandrechte (in der Regel circa vier bis sechs Wochen nach Beurkundung), die letzte ist die Auflassung (Eigentumsumschreibung) nach Zahlung und Übergabe der Immobilie. Zahlungsziel beim Grundbuchamt ist in der Regel zwei Wochen, beim Notar sofort (aber gewöhnliche Schonfrist von zwei bis vier Wochen).
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





