Ich will eine Eigentumswohnung zur Kapitalanlage kaufen. Wie werden meine Kaufpreiszahlungen abgesichert wenn derzeit erst die Baugrube ausgehoben ist?
11. February 2011
Die Bezahlung einer Eigentumwohnung, die noch im Bau ist, richtet sich regelmäßig nach den Vorschrift der Makler- und Bauträgerverordnung, MaBV genannt.
Die MaBV ist eine reine Schutzvorschrift für Immobilienkäufer, insbesondere dann, wenn die Immobilie noch nicht vollständig erstellt ist. Die MaBV besagt, dass der Bauträger erst baut und der Käufer entsprechend der Bauleistung anschließend bezahlt. Die maximale Höhe der einzelnen Raten regelt ebenfalls die MaBV. Für die Sicherstellung der so gezahlten Kaufpreisraten gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung (AV) ins Grundbuch der Immobilie oder
2. Die Stellung einer Bankbürgschaft gemäß den Anforderungen der MaBV. Sind die Grundbuchblätter bereits angelegt, kommt die Eintragung einer AV zu Gunsten der Käufer zum Tragen. Damit ist sein Eigentumsverschaffungsanspruch auch konkursfest zementiert. Soweit keine Grundbuchblätter angelegt sind, kommt eine Bankbürgschaft zum Tragen. Sie sichert „im Ernstfall" die Kaufpreisraten ab, die der Käufer dem Bauträger bereits gezahlt hat.
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.





