Ich habe mir vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung gekauft, die jetzt fertig gestellt wird. Ich soll demnächst die Wohnung abnehmen. Was bedeutet das für mich und worauf muss ich hierbei achten?
25. February 2011
Abnahme durch Sie bedeutet, dass Sie die durch den Bauträger erstellten Leistungen im Bereich Ihrer Wohnung, also des Sondereigentums, für in Ordnung befinden ( oder auch nicht ). Sie nehmen also Ihr Sondereigentum (die Wohnung und ggfls. den TG-Stellplatz) ab sowie das Gemeinschaftseigentum, das im Bereich Ihrer Wohnung liegt (z.B. Fenster, Fenstertüren und Wohnungseingangstüren). Geringfügige Mängel hindern eine Abnahme grundsätzlich nicht. Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. In der Regel sind dies bei Bauleistungen fünf Jahre ab Abnahme. Ebenso obliegt es nach der Abnahme Ihnen nachzuweisen, dass ggfls. neu auftretende Mängel nicht einem (falschen) Nutzerverhalten zuzuordnen sind. Soweit Sie glauben, dass Sie für eine Abnahme nicht über genügend Sach- und Fachkenntnis verfügen, können Sie selbstverständlich (auf eigene Kosten) einen Sachverständigen hinzuziehen.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





