Ich möchte mir eine Wohnung kaufen und vermieten. Welche Erwerbsnebenkosten kann ich sofort absetzen?
29. April 2011
Sämtliche Kosten, die mit dem Erwerb einer Immobilie im Zusammenhang stehen, sind den Anschaffungskosten der Immobilie zuzurechnen. Diese Anschaffungskosten kann man gemäß den gesetzlichen Vorschriften (also ohne Grundstücksanteil), soweit die Immobilie vermietet wird, auf 50 Jahre linear abschreiben (also 2 % jährlich). Die Aufwendungen für eine etwaige Finanzierung (Notar-, Grundbuch-, Vermittlungskosten, etc.) können sofort im Jahr der Anschaffung als Kosten angesetzt werden (Es sind somit nicht zwingend Anschaffungskosten).
Wenn auch Sie eine Frage haben senden Sie diese gerne per E-Mail an Herrn Hollmann: hollmann(at)terrafinanz.de.






