Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
17. September 2010
Beim Kauf einer Immobilie – sei es eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück zur Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung – fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises (zuzüglich etwaiger Nebenleistungen).
Die Steuer wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und vom Liegenschaftsfinanzamt der Immobilie erhoben. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer (wie im Kaufvertrag vereinbart) erhält der beurkundende Notar vom Liegenschaftsfinanzamt der Immobilie hierüber eine Bestätigung. Diese Bestätigung nennt man Unbedenklichkeitsbescheinigung. Oder im Klartext: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Quittung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Die Zahlung ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Käufer Eigentümer der gekauften Immobilie werden kann. Vorher ist eine Eigentumsumschreibung nicht möglich.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





