Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin in nichtehelicher Lebensgemeinschaft in ihrem Reihenhaus und zahle hierfür Miete. Ich möchte nun an Stelle der Mietzahlung einen 25%-igen Anteil am Reihenhaus übernehmen...
10. September 2010
...durch Übernahme von 25% des Restkredits, der auf dem Haus noch lastet (ca. 200 000 €). Welche Kosten entstehen?
Heinrich L., Augsburg
Die Übernahme von einem Anteil am Reihenhaus ist nur mit notarieller Urkunde durchzuführen. Es handelt sich um einen Kau, Kaufpreis soll die Übernahme der Grundschulden (25 % vom Restkredit) sein. Hierbei fallen Grunderwerbsteuer und Notarkosten an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Gegenleistung. Nachdem das Reihenhaus wohl mehr Wert ist wie der Restkredit, wird als Gegenleistung 25% des Wertes des Reihenhauses angesetzt. Ebenso wird der Differenzbetrag zwischen Wert Restkredit und Reihenhaus (zu 25 Prozent) als Schenkung angesehen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden wie Fremde untereinander behandelt und somit mit dem schlechtesten Steuersatz belegt. Dies bedeutet, dass auch noch Schenkungssteuer anfallen wird. Fragen Sie auf jeden Fall Notar und Steuerberater!
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





