Ich möchte eine Wohnung kaufen, habe Kaufvertragsentwurf und Teilungserklärung vom Verkäufer/Makler erhalten, kann aber erst in 4 Wochen einen Notartermin wahrnehmen. Können Verkäufer/Makler vom Verkauf noch Abstand nehmen?
2. September 2010
Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag über Immobilien erst rechtsverbindlich, wenn er notariell geschlossen wurde.
Soweit vorweg mündliche oder schriftliche Absprachen getroffen wurden, sind diese regelmäßig unverbindlich. So wenig wie Sie eine Kaufverpflichtung haben, besteht diese für Ihren Verkäufer.
Dies bedeutet, dass der Verkäufer jetzt jederzeit Abstand davon nehmen kann, Ihnen die Wohnung zu verkaufen. Ein Makler hat im Regelfall alleine für die Vermittlung der Immobilie zu sorgen und ist in den Abschluss des Kaufvertrages nicht involviert.
Eine Vorwegbezahlung der Maklercourtage ist in keinem Fall eine sinnvolle Vorgehensweise, um sich eine Wohnung zu sichern. Dies sollten Sie keinesfalls tun.
Soweit Sie erst in vier Wochen zum Notar gehen können, um Ihre Wunschwohnung zu beurkunden, müssen Sie mit der Unsicherheit leben, dass der Verkäufer die Wohnung zwischenzeitlich anderweitig verkaufen kann.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





