Wie wird die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durchgeführt? Kann ich daran auch teilnehmen?
8. October 2010
Selbstverständlich darf jeder Käufer an der Abnahme des Gemeinschaftseigentums teilnehmen, nachdem er ja auch einen ideellen Anteil daran erwirbt. Nachdem bei größeren Wohnanlagen hieraus natürlich auch eine Massenveranstaltung werden kann bzw. dann auch wird, ist in den Bauträgerkaufverträgen regelmäßig eine Vollmacht/Beauftragung für einen fach- und sachkundigen Spezialisten vorgesehen. Dies ist in der Regel entweder ein von der IHK vereidigter Sachverständiger oder ein Mitarbeiter/Beauftragter des TÜV Bayern. In manchen Verträgen wird auch der zukünftige Hausverwalter bevollmächtigt, was aber in der Vergangenheit dazu führte, dass dieser dann einen Spezialisten eingeschaltet hat, sodass man hiervon abgekommen ist. Durch die vorgenannte Beauftragung eines Sachkundigen ist in der Regel gewährleistet, dass eine ordnungsgemäße Abnahme und anschließende Übergabe des Gemeinschaftseigentums stattfindet. Aber selbstverständlich steht es jedem Käufer frei, an der Abnahmeverhandlung teilzunehmen. Der Termin ist vom Bauträger rechtzeitig vorher bekannt zugeben.
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