Ich will ein Drei-Familienhaus bauen und muss zur Finanzierung bereits vorweg zwei Wohnungen verkaufen. Wie wird dann bezahlt, direkt an mich oder an meine Bank, die den Bau finanziert?
15. October 2010
Wenn Sie bereits vor Fertigstellung Wohnungen verkaufen, betreiben Sie das Geschäft eines normalen Bauträgers. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich hierfür eine Genehmigung nach § 34c GewO beantragen und erhalten müssen. Anschließend haben Sie sich exakt an die Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung zu halten. Diese besagt unter Anderem, dass, soweit Gelder in Raten vereinnahmt werden, immer erst der der Rate entsprechende Teil gebaut werden muss und anschließend wird gezahlt. Wenn Sie mit einem Bankkredit bauen (was ja die Regel ist), benötigen Sie von Ihrer Bank eine Freistellungsverpflichtungserklärung. Diese besagt, dass die Bank die jeweilige Wohnung von der Globalgrundschuld (diese sichert ihr Bankdarlehen ab) freistellt, wenn der geschuldete Kaufpreis bezahlt ist. Es muss also so geregelt sein, dass sämtliche Käufergelder direkt an die Sie finanzierende Bank bezahlt werden müssen.
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