Ich interessiere mich für eine Neubauwohnung im Erbbaurecht. Worauf muss ich achten?
29. October 2010
Beim Kauf einer Wohnung im Erbbaurecht muss man dieselben Anforderungen stellen wie bei einem Kauf ohne Erbbaurecht – also Beurteilung der Qualität der Baubeschreibung, des Grundrisses, der Lage und des Vertragspartners. Zusätzlich ist der Erbbaurechtsvertrag zu prüfen. Nachdem Erbbaurecht ja bedeutet, dass ein Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) einem Dritten (Erbbaurechtsnehmer) das Recht einräumt, auf seinem Grundstück zu bauen und dieses Bauwerk auch zu belassen und zu haben, ist dieses Rechtsverhältnis in einem gesonderten Vertrag zu regeln. In diesem Vertrag wird geregelt wie hoch der Erbbauzins ist, wie lange das Erbbaurecht läuft (z.B. 66/75/99 Jahre), ob die Belastung mit Grundschulden und ein Weiterverkauf der Zustimmung des Erbbaurechtsgebers bedarf oder wie am Ende des Erbbaurechts zu verfahren ist (Heimfallanspruch). Ob ein Kauf im Erbbaurecht sinnvoll ist, liegt an den Konditionen des Erbbaurechts sowie an der persönlichen Einstellung. Eine Erbbaurechtswohnung ist, nachdem man keinen Grund erwirbt, immer günstiger, dafür hat man bis zum Ende des Erbbaurechts Erbbaurechtszinsen zu bezahlen. Ebenso kann am Ende der Laufzeit, soweit es nicht verlängert wird, die Wohnung gegen Bezahlung des Verkehrswertes an den Erbbaurechtsgeber fallen (Heimfallanspruch).
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de






