Um wieviel darf die Fläche der mir verkauften Wohnung von den Angaben im Kaufvertrag abweichen?
19. November 2010
Grundsätzlich sollte die Größe Ihrer Wohnung mit der im Kaufvertrag vereinbarten Größe übereinstimmen. Nachdem regelmäßig dem Kaufvertrag Pläne zugrunde liegen sollten, die bereits von Statiker, Heizung-, Lüftung und Sanitärprojektanten geprüft wurden, sollten die Größendifferenzen nur noch marginal sein. Soweit in Ihrem Kaufvertrag keine bestimmte Toleranzgröße vereinbart ist, sondern auf „geringfügig“ abgestellt wurde, sieht hierzu die gängige Rechtsprechung eine Toleranzgrenze von ca. 2 Prozent der Wohnfläche vor. Diese Abweichung ist jedoch auf die ganze Wohnung verteilt zu sehen und nicht auf z.B. ein Zimmer. Als Beispiel: Bei einer Wohnfläche von 80 qm wäre die Toleranzgrenze bei 1,6 qm. Wenn nun ein Zimmer (z.B. das Bad) anstatt 5,4 qm nur 3,8 qm groß wäre, ist zwar die Toleranzgrenze eingehalten, jedoch nicht bezogen auf das Bad. Hier wäre die Identität der Wohnung, die Sie erwerben wollen lauf Kaufvertrag, nicht mehr gegeben. Es kommt also nicht nur auf die Gesamtabweichung an, sondern auch auf die Abweichung in den einzelnen Räumen.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





