26. November 2010
Ich gehe davon aus, dass auf dem Grundstück bereits Baurecht für Wohnen vorhanden ist. Eine Bebauungsplanänderung dürfte in Ihrem Fall, insbesondere nachdem die Bebauungsdichte bei einem Einfamilienhaus sich verringern wird, wohl nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen. Trotzdem sollten Sie sich im Kaufvertrag auf jeden Fall ein Rücktrittsrecht ausbedingen, wenn die gewünschte Änderung nicht erfolgt oder nicht in einem von Ihnen gewünschten und dann vertraglich zugesicherten Zeitrahmen. Ebenso sollten Sie bei der Kaufpreisfälligkeit für das Grundstück den Wegfall des Rücktrittsgrundes mit berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass Sie erst zahlen müssen, wenn die B-Planänderung genehmigt und rechtsbeständig ist. Als Ersatzsicherheit kommt eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Betracht, sodass ausgeschlossen werden kann, das Sie irgendwann Ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Beim Kauf eines Grundstücks findet die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) keine Anwendung, sodass Sie selbst für die Sicherstellung etwaiger Kaufpreisrückzahlungsansprüche verantwortlich sind.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





