Ich habe eine gebrauchte Eigentumswohnung erworben und möchte die Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzen. Brauche ich hierfür die Zustimmung der anderen Eigentümer?
12. November 2010
Nachdem Fenster zwingend laut Gesetz zum Gemeinschaftseigentum gehören, darf grundsätzlich nur der von der Gemeinschaft beauftragte Verwalter sich um die Instandhaltung und Instandsetzung kümmern. In den meisten Teilungserklärungen bzw. Gemeinschaftsordnungen wird jedoch geregelt sein (dies sollten Sie überprüfen), dass die Eigentümer für ihre Wohnungsfenster selbst sorgen müssen, insbesondere in Bezug für die regelmäßige Pflege und Instandhaltung. Bezüglich der Erneuerung müssen eindeutige zusätzliche Regelungen getroffen sein, nachdem man hier in das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage massiv eingreifen kann. Hierzu empfehle ich immer, sich mit der Hausverwaltung ins Benehmen zu setzen und sich schriftlich die Zustimmung zu einer Erneuerung oder Änderung geben zu lassen. Sollten Sie ohne eine solche Freigabe ins Gemeinschaftseigentum (Fenster) eigenmächtig, widerrechtlich eingreifen, müssen Sie selbstverständlich mit der Aufforderung zum Rückbau (mit allen damit verbundenen Kosten) rechnen. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie die Kunststofffenster wieder ausbauen und durch Holzfenster, wie sie in der Wohnanlage verwendet werden, ersetzen müssen.





