Was sind die erstmaligen Erschließungskosten und können später weitere Kosten auf mich zukommen?
31. December 2010
Regelmäßig ist in den Kaufverträgen für Eigentumswohnungen und Reihenhaus/Doppelhausanlagen angeben, dass die erstmalige Erschließung vom Verkäufer zugesichert wird und die Kosten hierfür bereits im Kaufpreis enthalten sind. Beim Kauf von Grundstücken sollte hierauf explizit geachtet werden. Unter der erstmaligen Erschließung, bezogen auf ein Grundstück/Wohnanlage, versteht man mindestens, dass das Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und die Versorgung mit Elektrizität und Wasser sowie die Abwasserbeseitigung vorhanden sein müssen. Es sollte zudem aufgeführt sein (im Kaufvertrag), dass auch die erstmaligen Kosten für eine Energieversorgung (Gas, Fernwärme etc.) im Kaufpreis enthalten sind.Soweit in späteren Jahren dann behördlicherseits beschlossen wird, dass Erschließungsanlagen erweitert werden sollen, werden die betroffenen Anlieger von der Gemeinde/Stadt zur Kostentragung mit heran gezogen. Dies kann zum Beispiel dann geschehen, wenn neue Grünanlagen erstellt werden. Soweit Sie Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind, regelt sich Ihre Kostenbeteiligung – hausintern – dann nach Ihrem Miteigentumsanteil.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de






