Wann muß ich die Grunderwerbsteuer und die sonstigen Kaufnebenkosten (Notar Grundbuchamt etc) bezahlen und wie hoch sind diese ungefähr?
6. August 2010
Grundsätzlich verhält es sich hier so wie im sonstigen wirtschaftlichen Leben: gezahlt werden muß regelmäßig nach Erhalt der jeweiligen Rechnung, unter Berücksichtigung der etwaigen angegebenen Zahlungsziele.
Die Rechnung über die Grunderwerbsteuer erhält man ca. 6-8 Wochen nach Beurkundung von dem Finanzamt, in dessen Bereich die Immobilie gelegen ist (Liegenschaftsfinanzamt). Auf dem Grunderwerbsteuerbescheid wird der Wert der Gegenleistung, die Höhe der Grunderwerbsteuer sowie das Zahlungsziel angegeben sein. Der Wert der Gegenleistung ist in der Regel der Kaufpreis zuzüglich etwaiger sonstiger, wertmäßig zu berücksichtigender Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer. Dies können zum Beispiel Sonderwünsche sein, die im Kaufpreis noch nicht enthalten sind oder Zahlungsvereinbarungen, bei denen die vollständige Kaufpreiszahlung und anschließende Eigentumsumschreibung zeitmäßig weit auseinander fall (z.B bei vermieteten Wohnungen). Die Höhe der Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern derzeit 3,5 % des Wertes der Gegenleistung (siehe oben). Das Zahlungsziel beträgt 1 Monat.
Die Höhe der Notar-und Grundbuchkosten beträgt insgesamt ca. 1,0 bis 1,5% des Kaufpreises. Der genaue Prozentsatz bestimmt sich nach der Höhe der Kaufpreises (die Gebührentabelle ist nach oben degressiv) sowie danach, ob und in welcher Höhe Grundschulden bestellt werden. Die Rechnung des Notars erhält man mit der Zusendung der Abschrift des Kaufvertrages (also relativ kurzfristig) und ist sofort (also ohne offizielles Zahlungsziel) zur Zahlung fällig. Regelmäßig wird aber meiner Erfahrung nach erst nach ca. 4 Wochen gemahnt. Die Rechnungen vom Grundbuchamt erhält man, nachdem dort Eintragungen vorgenommen worden sind. Die ersten Eintragungen sind die Auflassungsvormerkung und etwaige Grundpfandrechte (in der Regel ca. 4-6 Wochen nach Beurkundung), die letzte ist die Auflassung( Eigentumsumschreibung)nach Zahlung und Übergabe der Immobilie bzw.-Jahre später- die Löschung einer etwaigen Grundschuld. Zahlungsziel beim Grundbuchamt ist in der Regel 2 Wochen.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





