Soll ich bei meinem ersten Wohnungskauf die Teilungserklärung und den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen?
27. August 2010
Grundsätzlich ist es nie verkehrt, sich den Rat eines Fachmannes einzuholen.
Die Frage ist nur, welcher?
Soweit der Fachmann ein Rechtsanwalt sein soll, sind Sie auf dessen juristische Ausrichtung angewiesen. Ebenso dürfen Sie die finanzielle Seite nicht außer Acht lassen.
Sinnvoller und zielführender erscheint mir ein Beratungsgespräch mit dem beurkundenden Notar oder einem seiner Angestellten (in der Regel einem Amtmann im Notardienst).
Das Gespräch sollte einige Zeit vor dem eigentlichen Notartermin stattfinden.
Hierfür stehen die Notariate regelmäßig zur Verfügung. Bei diesem Gespräch können Sie dann all die Fragen stellen, die für Ihre Kaufentscheidung relevant sind – in Bezug auf Inhalte des Kaufvertrages und der Teilungserklärung.
Sie werden hierbei eine weitaus objektivere Auskunft und Beratung erhalten als bei einem Rechtsanwalt – und noch dazu kostenlos. Die Notare sind kraft Gesetzes zur Unparteilichkeit verpflichtet. Dies gilt ebenso für die Notariatsangestellten.
Alfred Hollmann von der Terrafinanz beantwortet jeden Freitag eine Leserfrage rund um Immobilien. Schicken Sie Ihre Frage an: hollmann(at)terrafinanz.de





