Ich möchte mir eine Eigentumswohnung zur Vermietung kaufen. Welche Erwerbsnebenkosten kann ich sofort absetzen und habe ich irgendwelche Probleme oder Nachteile, wenn ich später in die Wohnung selbst einziehen möchte?
13. August 2010
Sämtliche Kosten, die mit dem Erwerb einer Immobilie in Zusammenhang stehen, sind den Anschaffungskosten der Immobilie zuzurechnen. Diese Anschaffungskosten kann man gemäß den gesetzlichen Vorschriften – also ohne Grundstücksanteil – soweit die Immobilie vermietet wird, auf 50 Jahre linear abschreiben (also mit zwei Prozentjährlich).
Die Aufwendungen für eine etwaige Finanzierung (Notar-, Grundbuch-, Vermittlungskosten etc.) können sofort im Jahr der Anschaffung als Kosten angesetzt werden (sie sind somit nicht zwingend Anschaffungskosten). Soweit man später eine anfangs vermietete Eigentumswohnung selbst bezieht, entstehen hieraus keine Nachteile. Die steuerlichen Vergünstigungen, die während der Vermietungsphase vorhanden waren, fallen ab dem Zeitpunkt des Selbstbezugs weg. Vergünstigungen müssen jedoch nicht rückwirkend z. B. zeitanteilig zurückvergütet werden.





