Ich interessiere mich für ein Grundstück, das in der Zeitung angeboten wird. Ich möchte es selbst bebauen lassen. Worauf muss ich achten?
20. August 2010
Ob ein Grundstück für Ihre Zwecke/Wünsche geeignet ist, ersehen Sie am besten, wenn Sie folgendermaßen vorgehen:
Nachdem Sie von dem Anbieter die Adresse erfahren haben, unterziehen Sie das Grundstück einer Ortsbesichtigung. Achten Sie hierbei auf mögliche umliegende Lärm-oder Geruchsbelastungen wie z.B. Straßen, Bahn, Fluglärm, gewerbliche Ansiedlungen, Brauereien etc. oder ob über das Grundstück oder in der Nähe eine Hochspannungsleitung führt. Unterziehen Sie also das Grundstück Ihrer ganz persönlichen Prüfung, nachdem Sie und Ihre Familie ja dort zukünftig leben wollen.
Der nächste Schritt ist der zur Gemeinde bzw. zur Stadtverwaltung. Klären Sie dort, welche Art von Baurecht für dieses Grundstück besteht. Dies ist für den Wert des Grundstücks und für Ihre Baupläne der entscheidende Faktor. Soweit das Grundstück im Umgriff eines rechtsbeständigen Bebauungsplanes liegt, können Sie sich diesen von der Gemeinde/Stadt besorgen und anschließend, ggfls. mit einem Fachmann, abklären, ob Ihr persönlicher Bauwunsch auf dem Grundstück realisierbar ist. Soweit das Grundstück nicht im Umgriff eines rechtsbeständigen Bebauungsplan s liegt, kommt für ein Baurecht grundsätzlich nur die Regelung gemäß § 34 BauGB in Frage. Dies bedeutet, dass sich die zukünftige Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Nachdem dies naturgemäß einer stark subjektiven Beurteilung unterliegen kann und die Genehmigungsbehörden regelmäßig hierzu auch keine verbindlichen Auskünfte im Rahmen der Bauberatung erteilen, muss man in einem solchen Fall, um letzte Sicherheit zu erhalten, einen Bauvorbescheid beantragen. In diesem sind von einem Fachmann, z.B. einem Architekten, die Fragen zu stellen, die für die anschließende Bebauung von Relevanz sind.
Soweit also kein Bebauungsplan und kein Bauvorbescheid vorliegt, haben Sie letztendlich keine Sicherheit dafür, dass Sie Ihr Wunschhaus auch realisieren können.
Ebenso sollten Sie sich vor dem Kauf des Grundstücks noch einen Grundbuchauszug von diesem besorgen, um eventuelle grundbuchmäßige Belastungen (Leitungssrechte, Dienstbarkeiten, Sicherungsmaßnahmen jeglicher Art) rechtzeitig zu erkennen.
Wenn die vorgenannten Punkte positiv von Ihnen geklärt werden konnten, steht Ihrem Wunschhaus eigentlich nichts mehr im Wege.





